Wir unterstützen Sie dabei, alle Ansprüche geltend zu machen, die Ihnen zustehen. Mit jahrelanger Erfahrung im österreichischen Sozialversicherungsrecht sorgen wir dafür, dass keine Ihrer Berechtigungen ungenutzt bleibt.
Erstberatung vereinbaren
Die Realität zeigt: Viele berechtigte Anträge auf Pensionsleistungen oder Sozialunterstützung werden zunächst abgelehnt oder bleiben monatelang unbearbeitet. Nicht aus böser Absicht, sondern weil das System komplex ist und Antragsteller oft nicht wissen, welche Unterlagen tatsächlich notwendig sind.
Genau hier setzen wir an. Wir kennen die Abläufe, sprechen die Sprache der Sozialversicherungsträger und wissen, welche Formulierungen und Nachweise zum Erfolg führen.
Von der ersten Frage bis zur endgültigen Bewilligung begleiten wir Sie durch alle Schritte. Dabei legen wir Wert auf Transparenz und verständliche Kommunikation.
Analyse Ihrer Versicherungszeiten und Ermittlung des optimalen Pensionsantritts.
€ 187,50Antragstellung und medizinische Dokumentation bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit.
€ 312,00Beantragung und Durchsetzung von Pflegegeldstufen bei Bedarf.
€ 245,00Korrekt formulierte und dokumentierte Anträge haben statistisch deutlich bessere Chancen.
Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden und Versicherungsträgern.
Nichts wird vergessen – wir prüfen alle möglichen Anspruchsgrundlagen.
Bei Ablehnungen vertreten wir Sie im Widerspruchsverfahren.
Exakte Kalkulation Ihrer zu erwartenden Pensionshöhe unter Berücksichtigung aller Faktoren.
€ 156,00
Persönliche Begleitung zu Terminen bei Pensionsversicherung und Sozialamt.
€ 425,00
Beratung und Antragstellung für Hinterbliebenenleistungen.
€ 198,00Beschreiben Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einer ersten Einschätzung.
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Jeder Fall ist individuell zu bewerten. Die Ergebnisse können je nach persönlicher Situation variieren. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch.