Transparente Preise, klare Leistungsbeschreibungen und individuelle Beratung für Ihre spezifische Situation.
Wir analysieren Ihre gesamte Versicherungshistorie und ermitteln den optimalen Zeitpunkt für Ihren Pensionsantritt. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Faktoren: Abschläge bei vorzeitigem Antritt, Zuschläge bei späterem Ruhestand, sowie mögliche Anrechnungszeiten aus Kindererziehung oder Präsenzdienst.
Die Beratung umfasst eine detaillierte Aufstellung aller bisher erworbenen Versicherungsmonate sowie eine Prognose der zu erwartenden Pensionshöhe bei verschiedenen Antrittsszenarien.
Der Antrag auf Invaliditätspension gehört zu den anspruchsvollsten Verfahren im Sozialversicherungsrecht. Die medizinischen Anforderungen sind hoch, und die Ablehnungsquote liegt bei Erstanträgen über 60 Prozent.
Wir bereiten Ihren Antrag von Grund auf vor: Zusammenstellung aller medizinischen Befunde, Formulierung des Antrags unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, sowie Begleitung zum Gutachtertermin auf Wunsch.
Die Einstufung in eine Pflegegeldstufe erfolgt durch ärztliche Begutachtung. Oft wird jedoch eine niedrigere Stufe zuerkannt, als tatsächlich angemessen wäre. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Darstellung des Pflegebedarfs und sorgen dafür, dass alle relevanten Einschränkungen dokumentiert werden.
Bei bereits laufendem Pflegegeld prüfen wir, ob eine Höherstufung aufgrund veränderter Umstände möglich ist.
Sie möchten wissen, wie viel Pension Sie erwarten können? Wir erstellen eine exakte Berechnung basierend auf Ihrem aktuellen Pensionskonto. Die Kalkulation berücksichtigt alle beitragswirksamen Zeiten sowie mögliche Zu- und Abschläge.
Das Ergebnis erhalten Sie in übersichtlicher Form mit Erklärungen zu allen Berechnungsgrundlagen.
Manchmal ist es notwendig, persönlich bei der Pensionsversicherungsanstalt oder anderen Behörden vorzusprechen. Wir begleiten Sie zu diesen Terminen und vertreten Ihre Interessen vor Ort.
Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn es um komplexe Sachverhalte geht oder wenn Sie sich unsicher fühlen, Ihre Anliegen selbst vorzubringen.
Nach dem Verlust eines Angehörigen müssen Hinterbliebene innerhalb kurzer Zeit eine Vielzahl von Anträgen stellen. Wir übernehmen diese Aufgabe und sorgen dafür, dass alle Fristen eingehalten werden und sämtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
Dazu gehören Witwenpension, Waisenpension, sowie mögliche Ansprüche auf Abfertigung oder Sterbegeld.
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Grundhonorare für Standardfälle. Bei außergewöhnlich komplexen Sachverhalten kann ein Aufschlag erforderlich sein, den wir jedoch vorab mit Ihnen besprechen.
Im Preis enthalten sind alle Tätigkeiten bis zur Antragstellung bzw. bis zum Erhalt des Bescheids. Sollte ein Widerspruchs- oder Klageverfahren notwendig werden, berechnen wir diese Leistung gesondert nach Aufwand.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung. Wir klären gemeinsam, welche Schritte sinnvoll sind.
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